Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Göttingen beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Geismar (ca. 792 m² Nutzungsfläche, 5 Fahrzeuge). Aktuell sind die Ortsfeuerwehr Geismar und die Außenstelle Geismar der Stadtverwaltung Göttingen auf einem Grundstück (Kerllsgasse 2) angesiedelt. Die Zu-
fahrtssituation zum Grundstück und den Gebäuden sowie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück ist beengt. Die bestehenden Gebäude weisen einen hohen Instandsetzungsbedarf auf. Die Stadt Göttingen plant daher die Herstellung des Feuer-
wehrgebäudes als bedarfsgerechte Neubaumaß-
nahme auf dem direkt angrenzenden Eckgrund-
stück Hauptstraße / Kerllsgasse, sodass der bestehende Alarmierungsradius der Ortsfeuerwehr Geismar aufrechterhalten bleibt. Das vorgesehene Grundstück wird aktuell als eingegrünte öffentliche Parkplatzfläche genutzt. Das Bestandsgebäude der Ortsfeuerwehr Geismar kann und soll bis zur Fertigstellung des Neubaus nicht zurückgebaut werden. Auf dieser freiwerdenden Fläche im süd-
westlichen Bereich des Wettbewerbsgebietes sollen zukünftig die Parkplätze verortet werden. Dort sind auch überdachte und abschließbare Abstellplätze für Fahrräder und Lastenräder zu verorten.
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein geeignetes Team aus ArchitektIn, Landschafts-
architektIn sowie IngenieurIn der Technischen Aus-
rüstung für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Nieder-
sachsen vorgelegen; diese hat die Überein-
stimmung mit der Richtlinie bestätigt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr. 215-32-25/15 registriert.
Terminschiene
Wettbewerbsverfahren im Zeitraum
September 2025 bis April 2026
08.09. - 07.10.2025 | Bewerbungsfrist |
09.10.2025 | Losziehung |
KW 44 | Versand der Unterlagen |
11.11.2025 | Rückfragenfrist |
19.11.2025 | Kolloquium |
04.02.2026 | Abgabe Planunterlagen |
17.02.2026 | Abgabe Modell |
15.04.2026 | Preisgericht |
29.04.2026 | Ausstellungseröffnung |

Zulassungsvoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams aus ArchitektIn mit LandschaftsarchitektIn und IngenieurIn Technische Ausrüstung.
Die/der beteiligte LandschaftsarchitektIn und die/der beteiligte IngenieurIn Technische Ausrüstung der gelosten Teilnehmerbüros müssen erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt werden.