Wettbewerbsaufgabe

Die Stadt Göttingen beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Geismar (ca. 792 m² Nutzungsfläche, 5 Fahrzeuge). Aktuell sind die Ortsfeuerwehr Geismar und die Außenstelle Geismar der Stadtverwaltung Göttingen auf einem Grundstück (Kerllsgasse 2) angesiedelt. Die Zu-
fahrtssituation zum Grundstück und den Gebäuden sowie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück ist beengt. Die bestehenden Gebäude weisen einen hohen Instandsetzungsbedarf auf. Die Stadt Göttingen plant daher die Herstellung des Feuer-
wehrgebäudes als bedarfsgerechte Neubaumaß-
nahme auf dem direkt angrenzenden Eckgrund-
stück Hauptstraße / Kerllsgasse, sodass der bestehende Alarmierungsradius der Ortsfeuerwehr Geismar aufrechterhalten bleibt. Das vorgesehene Grundstück wird aktuell als eingegrünte öffentliche Parkplatzfläche genutzt. Das Bestandsgebäude der Ortsfeuerwehr Geismar kann und soll bis zur Fertigstellung des Neubaus nicht zurückgebaut werden. Auf dieser freiwerdenden Fläche im süd-
westlichen Bereich des Wettbewerbsgebietes sollen zukünftig die Parkplätze verortet werden. Dort sind auch überdachte und abschließbare Abstellplätze für Fahrräder und Lastenräder zu verorten.

Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein geeignetes Team aus ArchitektIn, Landschafts-
architektIn sowie IngenieurIn der Technischen Aus-
rüstung für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

Die Auslobung hat der Architektenkammer Nieder-
sachsen vorgelegen; diese hat die Überein-
stimmung mit der Richtlinie bestätigt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr. 215-32-25/15 registriert.

Terminschiene

Wettbewerbsverfahren im Zeitraum
September 2025 bis April 2026

    08.09. - 07.10.2025Bewerbungsfrist
    09.10.2025Losziehung
    KW 44Versand der Unterlagen
    11.11.2025Rückfragenfrist
    19.11.2025Kolloquium
    04.02.2026Abgabe Planunterlagen
    17.02.2026Abgabe Modell
    15.04.2026Preisgericht
    29.04.2026Ausstellungseröffnung

Zulassungsvoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams aus ArchitektIn mit LandschaftsarchitektIn und IngenieurIn Technische Ausrüstung.

Die/der beteiligte LandschaftsarchitektIn und die/der beteiligte IngenieurIn Technische Ausrüstung der gelosten Teilnehmerbüros müssen erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt werden.

Download: Auslobung Teil A

Auslobung – Teil A (2 MB)

Anmeldung zum Wettbewerb

    1. BewerberIn / VerfasserIn

    Anrede

    Akademischer Titel

    Fachrichtung


    Name

    Büro


    Adresse


    Telefon

    Mobil


    E-Mail


    Zugehörigkeit
    Architektenkammer

    Datum der Eintragung

    Um die Bewerbung im nachfolgenden Schritt abschließen zu können, halten Sie bitte folgende Unterlage(n) für den Datei-Upload bereit:
    Nachweis zur Zugehörigkeit zu einer Architektenkammer (PDF)


    Teilnahmebedingungen

    ArchitektIn

    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:

    • zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
    • die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn nach § 13 NArchtG (auswärtige/r ArchitektIn) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat des GPA-Beschaffungsübereinkommens haben oder
    • zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind;
      ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als ArchitektIn, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.

    LandschaftsarchitektIn

    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:

    • zur Führung der Berufsbezeichnung LandschaftsarchitektIn berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
    • die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung LandschaftsarchitektIn nach § 13 NArchtG (auswärtige/r LandschaftsarchitektIn) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat des GPA-Beschaffungsübereinkommens haben oder
    • zur Führung der Berufsbezeichnung LandschaftsarchitektIn nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind;
      ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als LandschaftsarchitektIn, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.

    IngenieurIn Technische Ausrüstung

    IngenieurInnen, die im Bereich Technische Ausrüstung tätig sind, sind teilnahmeberechtigt. IngenieurInnen müssen dabei berechtigt sein, die Berufsbezeichnung IngenieurIn zu tragen und einen Nachweis der Tätigkeit im Bereich der Technischen Ausrüstung zu erbringen.


    Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung:

    • ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
    • einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
    • eine/n bevollmächtigte/n VertreterIn der Gesellschaft und eine/n VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.

    Die/der beteiligte LandschaftsarchitektIn und die/der beteiligte IngenieurIn Technische Ausrüstung der gelosten Teilnehmerbüros müssen erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt werden.


    Wer am Tage der Auslobung bei einer/einem TeilnehmerIn angestellt ist oder in anderer Form als MitarbeiterIn an deren/dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei den Teams muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier MitarbeiterInnen. Mitglieder der Teams sowie MitarbeiterInnen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

    Ich/Wir bewerbe/n
    mich/uns ...


    2. BewerberIn / VerfasserIn

    Anrede

    Akademischer Titel

    Fachrichtung


    Name

    Büro


    Adresse


    Telefon

    Mobil


    E-Mail


    Zugehörigkeit
    Architektenkammer

    Datum der Eintragung

    Um die Bewerbung im nachfolgenden Schritt abschließen zu können, halten Sie bitte folgende Unterlage(n) für den Datei-Upload bereit:
    Nachweis zur Zugehörigkeit zu einer Architektenkammer (PDF)


    3. BewerberIn / VerfasserIn

    Anrede

    Akademischer Titel

    Fachrichtung


    Name

    Büro


    Adresse


    Telefon

    Mobil


    E-Mail


    Zugehörigkeit
    Architektenkammer

    Datum der Eintragung

    Um die Bewerbung im nachfolgenden Schritt abschließen zu können, halten Sie bitte folgende Unterlage(n) für den Datei-Upload bereit:
    Nachweis zur Zugehörigkeit zu einer Architektenkammer (PDF)


    Datenschutz

    Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB. Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Bewerbung zur Teilnahme am o.g. Verfahren. Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich gewesen sein, werden Ihre Daten (Name, Funktion und Ort) auf dieser Website veröffentlicht. Zur Durchführung des o.g. Verfahrens werden Ihre Daten an den Auslober und an öffentliche Stellen, sofern erforderlich, weitergegeben. Weitere detaillierte allgemeine Datenschutzinformationen erhalten Sie unter dhp-sennestadt.de/datenschutz.