
Bei der Deponie handelt es sich um eine Konversionsfläche und damit um einen „vorbelasteten“ und somit grundsätzlich für eine Photovoltaikanlage geeigneten Standort.
Die Anlage leistet einen Beitrag zum Energiekonzept der Stadt Bielefeld, um CO2-Emissionen und den Anteil erneuerbarer Energien am Endstromverbrauch zu steigern.
Die Anlage mit einer Nennleistung von ca. 3,4 MW kann ca. 1.100 Haushalte mit Strom versorgen.
Bei der von der beabsichtigten Errichtung eines Solarparks betroffenen Fläche handelt es sich um eine rekultivierte Fläche, die landwirtschaftlich als Intensivwiese genutzt wird.
Um die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage zu erlangen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB erforderlich.
Parallel war der Flächennutzungsplan der Stadt Bielefeld (260. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Solarpark Deponie Schiefe Breede“) zu ändern.
Das knapp 3,84 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Jöllenbeck, nördlich der Eickumer Straße / westlich des Kamphönerweges und umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 331, Flur 10 in der Gemarkung Jöllenbeck.
Entsprechend dem Planungsziel zur Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage wird das Plangebiet als Fläche für Versorgungsanlagen gem. § 9 (1) Nr. 12 BauGB mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien – Freiland-Photovoltaikanlage“ festgesetzt.