Planzeichnung B-Plan
Besonderheiten
  • Bebauungsplan der Innenentwicklung
  • Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Berücksichtigung des Hochwasserschutzes (Planung in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet)

Aufgabenstellung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 B wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für drei innerstädtische Wohngebäude im Bereich des ehemaligen Freibadgeländes in Soest geschaffen.

Eine Herausforderung im Planverfahren war die Tatsache, dass große Teile des ehemaligen Freibadgeländes unter Denkmalschutz standen. Daher erfolgte bereits bei der Erstellung des Plankonzeptes vorab die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Soest sowie mit dem Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Im Rahmen der Planung wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die denkmalpflegerischen Interessen gelegt, sodass bei der Konzeption der ursprüngliche Eindruck des Freibadgeländes mit seinen früheren Funktionszusammenhängen erlebbar erhalten blieb. Unter anderem wurde das ehemalige Schwimmbecken als Grünanlage angelegt, und sowohl die Startblöcke, der Sprungturm und die Durchschreitebecken in die Gestaltung integriert.

Zudem war zu berücksichtigen, dass sich das Plangebiet teilweise innerhalb des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Soestbaches befand. In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde konnte jedoch eine Bebauung des nördlich angrenzenden Plangebietes erfolgen, ohne dass sich hier der Wasserstand bei Hochwasser nachteilig verändert.

Darüber hinaus waren Lärmimmissionen von der westlich angrenzenden Landesstraße sowie einem nördlich angrenzenden Baustoffhandel zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Anforderungen sah das Konzept lärmabgewandte Bebauung vor, die sich nördlich um das ehemalige Schwimmbecken anordnet.


Stadt Soest
1. Änderung des B-Planes Nr. 133 B
„Ehemaliges Freibadgelände“