Planzeichnung B-Plan
Vlotho - "Solarpark Heerhof"
Besonderheit
  • Freiflächen-Photovoltaik
  • Batteriespeicher
  • Grünkonzept
  • Wanderkorridor

Aufgabenstellung &
Ziele der Planung

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf der Fläche des heutigen Golfplatzes Heerhof an der BAB 2 die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA).

Die Anlage soll als süd-gerichtete Pultdachkonstruktion, auf Tragetischen in Reihen montiert , mit einem Neigungswinkel der Modultische von ca. 10° – 25° umgesetzt werden.
Für die potenziell überbaubare Bruttofläche ohne Berücksichtigung der Modultisch-Abstände sind rd. 14 ha Fläche vorgesehen.
Mit der Anlage kann sich nach heutigem Kenntnisstand bei einer Nennleistung von rd. 19.600 kWP (Kilowatt-Peak) und einem Ertrag von rd. 950 kWh / installierter kWp pro Jahr eine jährliche Strommenge von rd. 18.620 MWh erzeugt werden. Dieser Ertrag reicht bei einem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch eines 4-Personenhaushalts von rd. 5.000 kWh für die Versorgung von etwa 3.720 Haushalten.
Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“ gemäß § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“ (§ 11 Abs. 2 BauNVO).

Planungsrechtliche
Besonderheit
  • Abstimmung und Vorbereitung der Inhalte nach vorheriger Beratung des Ausschusses für Umwelt und Planung des Kreises Herford unter Beteiligung des Naturschutzbeirates des Kreises Herford als Träger der Landschaftsplanung
  • Das landesplanerische Erfordernis für eine kombinierte Nutzung mit Agri-Photovoltaikanlagen aufgrund der in den letzten Jahren ausgeübten Nutzung „Golfplatz“ gilt nicht, auch, wenn die Fläche des Golfplatzes vor seiner Errichtung für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stand.
  • Mit der Konzeption lässt sich eine naturverträgliche Gestaltung der PV-Anlage und damit inbegriffen auch eine dem Anspruch an eine naturschutzfachliche Eingriffsneutralität i.S. einer funktionierenden Wiesennutzung erreichen. Der Effekt wird umso größer, je mehr Freiraum i.S. einer 50 %-igen Ausnutzung / Überstellung des Gebietes zwischen den Modultischreihen erzeugt wird.

Vorhaben-/ Erschließungsplan
Vlotho - Vorhaben-/ Erschließungsplan "Solarpark Heerhof"

Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht für den „Solarpark Heerhof“ die Definition des Bauvorhabens im Allgemeinen vor:
Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie ggf. der Batteriespeicher

Grünkonzept für eine umwelt- und naturverträgliche Freiflächen-PV-Anlage:

  • Einfassung der Fläche mit typischen Vegetationsstrukturen und -arten nach Norden und Osten
  • Im Süden wird der Übergang zum angrenzenden Wald, im Westen zu dem die Autobahn auf der Ostseite begleitenden großflächigen Grünstrukturen vorgesehen. Diese randliche Eingrünung, also außerhalb der Modulfläche ist ebenso wie der im Osten in Richtung Finnebachstraße verbleibende Korridor als Verbundelement zur Umgebung vorgesehen.
  • Der mit der PV-Anlage verbundene Freiflächenanteil wird als biologisch bewirtschaftetes gebietstypisches Grünland wie Wiesen, Weiden oder Magerrasen genutzt.
  • Verringerung der Eingriffe in die Landschaft und der negativen Auswirkungen auf die Biodiversität
  • Einhaltung der Anforderungen an eine naturverträgliche, eingriffsneutrale PV-Anlage
  • In den Randbereichen sind unterschiedliche Begrünungsmaßnahmen bzw. Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen vorgesehen. Im südlichen und östlichen Bereich des Plangebiets werden Grünflächen – u.a. zur Funktion eines Wanderkorridors – auf einer Breite von etwa 50 bis 200 m bestimmt.


Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vlotho

Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Heerhof“ erfolgte die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Vorherige Darstellung im Flächennutzungsplan
Stadt-Vlotho_8. FNP-Aenderung_vorher
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Stadt-Vlotho_8. FNP-Aenderung_nachher

Stadt Vlotho
Vorhabenbezogener B-Plan „Solarpark Heerhof“