
Die Anlage soll als süd-gerichtete Pultdachkonstruktion, auf Tragetischen in Reihen montiert , mit einem Neigungswinkel der Modultische von ca. 10° – 25° umgesetzt werden.
Für die potenziell überbaubare Bruttofläche ohne Berücksichtigung der Modultisch-Abstände sind rd. 14 ha Fläche vorgesehen.
Mit der Anlage kann sich nach heutigem Kenntnisstand bei einer Nennleistung von rd. 19.600 kWP (Kilowatt-Peak) und einem Ertrag von rd. 950 kWh / installierter kWp pro Jahr eine jährliche Strommenge von rd. 18.620 MWh erzeugt werden. Dieser Ertrag reicht bei einem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch eines 4-Personenhaushalts von rd. 5.000 kWh für die Versorgung von etwa 3.720 Haushalten.
Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“ gemäß § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“ (§ 11 Abs. 2 BauNVO).
Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Heerhof“ erfolgte die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes.