Auslober:
Stadt Bad Oeynhausen
Wettbewerbsbetreuung:
Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld
Tel.: 05205-3230, Fax: 05205-22679
Email: info@dhp-sennestadt.de
Internet: www.dhp-sennestadt.de
Der Auslobung liegen die "Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013" zugrunde. Sie ist damit, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen formuliert sind, ohne die Anlagen I bis VII zur RPW Bestandteil der Auslobung. Der Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen; sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt und den Wettbewerb unter der Nummer KVR (RPW) - 2015/114 registriert. Ebenso wurde die Auslobung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegt, die die Übereinstimmung mit der Registriernummer W 49/15 vermerkt hat.
Die Sanierung bzw. Umgestaltung des Sielwehrs (naturnahe Gestaltung der Werre zur Umsetzung der sog. EU-Wasserrahmenrichtlinie/ Wasserkraftnutzung zur Nutzung regenerativer Energien / Hochwasserschutz) erfordert den Neubau einer Brücke, deren Breite die Benutzung durch Fußgänger als auch Radfahrer ermöglicht. Sie bietet damit ein verbessertes Angebot für den Freizeit- und Radtourismus. Zudem verbindet die Brücke die beidseitig der Werre liegenden Teilbereiche des Sielparkes miteinander.
Für die zu planende Brücke wird eine Länge von ca. 110 Metern und eine lichte Breite von 4 Metern zwischen den Geländern notwendig sein (statt 85 m Länge und 3 m Breite).
09.11. -
03.12.2015 Bewerbungsfrist
07.12.2015 Losziehung
15.12.2015 Versand der Unterlagen
11.01.2016 Rückfragenfrist
13.01.2016 Kolloquium
02.03.2016 Abgabe Planunterlagen
08.04.2016 Preisgericht
13.04. -
03.05.2016 Ausstellung im Haus des Gastes, Kurpark
Realisierungswettbewerb als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren.
Teilgenommen haben 16 Büros / Arbeitsgemeinschaften, davon waren 3 gesetzt und 13 gelost.
Teilnahmeberechtigt: Natürliche Personen, die das Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen erfolgreich abgeschlossen haben und die am Tage der Auslobung Mitglied einer Ingenieurkammer sind.
Architekten oder Landschaftsarchitekten sind ausschließlich in einer Arbeitsgemeinschaft mit einem Ingenieur teilnahmeberechtigt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: