
Rechtskraft der Bauleitplanung für den neuen Standort des Klinikums im Lübbecker Land
Mit der Bauleitplanung wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Klinikcampus geschaffen, der die medizinische Versorgung der Region langfristig sichert und an einem zentralen Standort bündelt. Zulässig sind neben Klinik- und Gesundheitseinrichtungen auch ergänzende Nutzungen wie Forschung, Lehre, Pflege-, Service- und Versorgungseinrichtungen sowie die erforderliche Verkehrs- und Rettungsinfrastruktur. Ein besonderer Schwerpunkt der Planung liegt auf der nachhaltigen Entwicklung des Standortes durch die Integration von Klima-, Arten- und Naturschutzmaßnahmen. Bestehende Grün- und Waldflächen werden weitgehend erhalten, dauerhaft gesichert und durch zusätzliche Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen ergänzt. Im September sind die Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.
Mehr Infos gibt es auf der Projektseite!
