Planzeichnung B-Plan
Besonderheit
  • Flexibles Angebotsplan-Konzept
  • Altlastenmanagement
  • Starkregenvorsorge
Weitere Planung für die TH-OWL
Bebauungsplan Nr. 26 01.70 - „Innovation Campus Lemgo“
Aufgabenstellung

Die Stadt Detmold beabsichtigte, eine 2,1 ha große und bislang gewerblich genutzte und teilweise brachliegende Fläche an der Bielefelder Straße städtebaulich neu zu ordnen und einer zukunftsorientierten Nutzung zuzuführen. Ziel war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Hochschulcampus der TH-OWL zu schaffen und gleichzeitig eine nachhaltige Nachnutzung des ehemaligen Baustoffhandels sowie angrenzender Flächen zu ermöglichen.

Im Fokus stand die Entwicklung eines innovativen Quartiers für Bildung, Forschung, Gründung und Kreativwirtschaft, das als Schnittstelle zwischen Hochschule, beruflicher Bildung, Start-ups und etablierten Unternehmen fungieren soll. Die Fläche sollte in das bestehende Campusgefüge integriert und durch gezielte städtebauliche Maßnahmen aufgewertet werden.

Die Aufgabenstellung umfasste:

  • die Umwandlung eines gewerblich geprägten Areals in ein Sondergebiet mit hochschul-, bildungs- und kreativwirtschaftlicher Zweckbestimmung,
  • die Sicherstellung einer funktionalen und verkehrlich leistungsfähigen Erschließung,
  • die Berücksichtigung von Umwelt-, Immissions- und Bodenschutzaspekten,
  • die Integration von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung und Starkregenvorsorge,
  • die Schaffung eines flexiblen Angebotsplans, der unterschiedliche Entwicklungsoptionen zulässt und eine dynamische Campusentwicklung ermöglicht.

Die Planung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Innenentwicklung.

Zulässige Nutzungen im Sondergebiet „Kreativ Campus“

Allgemein zulässig:

  • Hochschulgebäude und -einrichtungen
  • Berufliche und allgemeine Bildungsstätten
  • Forschungseinrichtungen, Labore, Werkstätten
  • Gründerzentren und gründungsnahe Unternehmen
  • Hochschulnahe Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe
  • Kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Einrichtungen
  • Stellplatzanlagen und Parkhäuser

Ausnahmsweise zulässig:

  • Mensen, Cafeterien
  • Kioske zur Gebietsversorgung
  • Kindertagesstätten
  • Handwerksbetriebe mit Hochschulbezug
  • Externe Forschungsinstitute
  • Medienbetriebe (Nachrichten/Unterhaltung)

Zusätzlich im Teilbereich SO2:

  • Studentisches Wohnen und Gästeunterkünfte für Hochschulangehörige

Stadt Detmold
B-Plan Nr. 01-89 „Kreativ Campus“