Städtebaulicher Entwurf
Bebauungsplan Nr. 27 „Kneppers Gäßchen“ 8. Änderung - Planzeichnung
Besonderheit
  • Steuerung der Wohnungsdichte
  • Sicherung und Aufwertung von Grünstrukturen
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Aufgabenstellung

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, die Innenentwicklung im zentralen Siedlungsbereich von Harsewinkel städtebaulich verträglich zu steuern.

Anlass der Planung war das bisherige Planungsrecht, das durch großzügige Bauflächen, hohe Ausnutzungskennziffern und zahlreiche Nachverdichtungsmöglichkeiten zu einer für das Quartier unerwünschten baulichen Verdichtung führen konnte.

Gleichzeitig sollen prägende Freiraum- und Grünstrukturen erhalten sowie die bestehenden Wohn- und Ortsbildqualitäten langfristig gesichert werden.

Ziele der Planung

Die Bebauungsplanänderung schafft einen klaren Rahmen für eine maßvolle Nachverdichtung und orientiert sich dabei an den vorhandenen Quartiersstrukturen. Ziel ist die Sicherung des Ortsbildes, der Wohnqualität und der historisch gewachsenen Bebauungsstrukturen.

Gleichzeitig werden Grünflächen, Gartenbereiche und wertvolle Baumbestände geschützt sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas und zur nachhaltigen Energieversorgung verankert. Die Steuerung der Gebäudehöhen, der Wohnungsanzahl und der baulichen Dichte soll eine angemessene Weiterentwicklung des Gebietes ermöglichen, ohne den Charakter der bestehenden Nachbarschaften zu verändern.

 

Zulässigkeiten
  • Maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich
  • Urbane Gebiete mit Wohnen, Dienstleistungen und Gewerbe
  • Allgemeine Wohngebiete für wohngeprägte Quartiere
  • Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser
  • Nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe
  • Soziale, kulturelle und gesundheitliche Einrichtungen
  • Anlagen für Sport, Bildung und kirchliche Zwecke
  • Einzel- und Doppelhäuser in aufgelockerten Wohnlagen
  • Reihenhäuser in verdichteten Teilbereichen
  • Tiefgaragen zur Stellplatzunterbringung
  • Bis zu 6 Wohnungen je Gebäude in zentraleren Bereichen
  • Solaranlagen auf geeigneten Dachflächen
  • Dachbegrünung auf Garagen und Nebenanlagen
  • Erhalt und Ergänzung vorhandener Grünstrukturen
  • Zusätzliche Baumpflanzungen auf Privatgrundstücken und Stellplatzanlagen

Stadt Harsewinkel
B-Plan Nr. 27
„Kneppers Gäßchen“ 8. Änderung