Städtebaulicher Entwurf
Besonderheiten
  • Berührung nachbarlicher Belange durch Überplanung einer Privatstraße und privat genutzter Gärten
  • Konsensbildung durch themenbezogene Anliegerversammlungen

Aufgabenstellung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 16 F „Wohnquartier Schlägelstraße“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung auf einer bisherigen Freifläche südlich der Brevingstraße und westlich der Schlägelstraße geschaffen.

Darüber hinaus soll im Zuge der Planung die erschließungsrechtliche Situation der Bebauung an der Schlägelstraße gesichert werden. Die Erschließungssituation ist derzeit räumlich beengt und befindet sich im Eigentum der Anwohner, soll aber zukünftig öffentlich-rechtlich geregelt werden.

Aufgrund der Betroffenheit beidseitig angrenzender NachbarInnen wurde das städtebauliche Konzept in verschiedenen Varianten erstellt, die mit unterschiedlichen Ansätzen auf die nachbarlichen Belange eingegangen sind. Dies wurde zur Findung einer konsensfähigen städtebaulichen Lösung in mehreren Anliegerversammlungen mit den betroffenen EigentümerInnen erörtert.

Mit der Planung wird eine sinnvolle Nachverdichtung der in Wohnbebauung eingebetteten Freifläche planungsrechtlich vorbereitet und dem Werner Wohnungsmarkt ein ergänzendes Wohnungsangebot zur Verfügung gestellt.

Planungsziele

Das im Ergebnis des Abwägungs- und Erörterungsprozesses gewählte städtebauliche Konzept sieht zur Erschließung des Plangebietes die Verlegung der Schlägelstraße nach Westen, unmittelbar angrenzend an die jetzige Verkehrsfläche vor. Somit kann eine öffentliche Erschließung erfolgen und die ehemalige Schlägelstraße verbleibt im Privateigentum der Anwohner. Zukünftig kann diese Fläche als Stellplatz- oder Vorgartenfläche genutzt werden und damit auch die Stellplatzsituation der Bestandsbebauung erheblich verbessert werden.
Im Inneren der Ringerschließung ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 6 Wohneinheiten vorgesehen. Zwischen den Gebäuden sind die notwendigen Stellplätze angeordnet. Im westlichen Bereich, zwischen der vorhandenen Wohnbebauung entlang der Straße Köttersberg sowie der geplanten Ringerschließung, ist die Errichtung einer kleinteiligeren Bebauung in Form von Doppelhäusern vorgesehen.


Planzeichnung B-Plan

Stadt Werne
Aufstellung B-Plan 16 F
„Wohnquartier Schlägelstraße“