Wettbewerbe & Vergabewesen

„Die Bedeutung des öffentlichen Raums und die Qualität der gebauten Umwelt für unsere Gesellschaft sind unumstritten. Bei großen Bauaufgaben ist es selbstverständlich, dass eben diese Qualität am ehesten Mithilfe des Ideen-Wettstreits um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben erreicht und erhalten werden kann. Aber auch bei kleinere Baumaßnahmen und beim Bauen im Bestand hat sich diese Form der Vergabe von Planungsleistungen bewährt. […] Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus und fördern innovative und nachhaltige Lösungen für eine zukunftsgerechte Umweltgestaltung. […]“

Textauszug aus der Präambel der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013
(Quelle: BMVBS – Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hg.) 2013)

Jeder Ort und jedes Vorhaben bringt eine neue Herausforderung mit sich.

Im Rahmen des geltenden Vergaberechts berät und begleitet DHP öffentliche und private AusloberInnen bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen im Hinblick auf geregelte und vergabekonforme Verfahrensabläufe im Ober- und Unterschwellenbereich nach den Grundprinzipien Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung.

Es gibt vier verschiedene Vergabeverfahrensarten:

  • Verhandlungsverfahren ohne Lösungsvorschläge,
  • Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen,
  • Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem offenen Planungswettbewerb,
  • Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem nichtoffenen Planungswettbewerb.

Modell Städtebau

Bei allen Aufgabenstellungen und Planungsprojekten – unabhängig von der Verfahrensart – ist eine klare und eindeutige Aufgabenbeschreibung notwendig.

Vor dem Beginn des Vergabeverfahrens müssen die Inhalte und Ziele der Planung präzise und vollumfänglich formuliert werden (Leistungsphase 0 = BauherrInnenaufgabe).

Je nach Aufgabenstellung kann es sich hierbei um ein ausgearbeitetes Raumprogramm, einen Testentwurf oder eine Beteiligung der BürgerInnen als Teil des Planungsprozesses handeln.

Auch aufgrund unserer langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) als WettbewerbsberaterInnen unterschiedlicher Fachrichtungen in den Regierungs­bezirken, stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zur Verfahrensvorbereitung mit Rat und Tat beratend zur Seite.

Schematischer Ablauf eines Wettbewerbverfahrens
Zahlen und Fakten

Wettbewerbsauswertung (31.12.2022)

ca. 0,5 – 1,5 %
Wettbewerbskosten, bezogen auf das höchste Volumen aller abgegebener Arbeiten

Ø 4,8 Monate, Tendenz steigend
Wettbewerbslaufzeit ab (EU-)Bekanntmachung

Ø 86 %
Anteil abgegebener Wettbewerbsarbeiten

31 % gesetzt|69 % gelost
Zusammensetzung TeilnehmerInnenfeld

40 % gesetzte Büros|60 % geloste Büros
Verteilung Preise / Anerkennungen

41 % gesetztes Büro|59 % gelostes Büro
Zuteilung 1. Preis

92 %
aller beauftragten PreisträgerInnen sind die im Wettbewerb vergebenen 1. Preise

„Wettbewerbe sind zeitaufwendig, zu teuer, nicht praktikabel und führen nicht zur gewünschten Qualität.“

Dieser Argumentationsstruktur – oftmals aufgrund vorhandenem Nicht- bzw. Unwissen – kann mit nachfolgendem Erkenntnisgewinn in Form von Zahlen und Fakten unserer bürointern durchgeführten Auswertung von über 200 Wettbewerbsverfahren seit 1988 belegend widersprochen werden:

  • Der wesentliche Erfolgsfaktor eines Wettbewerbs liegt in der Vorbereitung, der sogenannten Leistungsphase 0, und ist immer abhängig von der Qualität der Aufgabendefinition und -beschreibung der Ausloberschaft (Leistungsphase 0 = BauherrInnenaufgabe).
  • Durch Einbindung aller, zum Zeitpunkt der Wettbewerbsdurchführung bekannten Projektbeteiligten kann ein größtmöglicher Zeitgewinn eingespart und das Projekt zügig umgesetzt werden.
  • Durch eine wirtschaftliche Optimierung der Planung können mögliche Kosteneinsparungen frühzeitig erkannt und für den weiteren Planungsprozess optimiert berücksichtigt werden.
  • Die Durchführung von Wettbewerben ermöglicht eine erhöhte Rechtssicherheit.
  • Wettbewerbe generieren einen Gewinn an Planungsqualität und tragen zur Erweiterung des Horizonts aller Projektbeteiligten bei (Baukultur = Gesprächskultur).

Für jede individuelle Planungsaufgabe finden wir mit Ihnen gemeinsam
den optimalen Weg zur bestmöglichen Lösung!

Kontaktieren Sie uns gerne!


Verhaltenskodex zur Vorbereitung, Durchführung und Begleitung fairer Verfahren

Das Büro Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB ist sich der hohen Wertschätzung von Vergabegerechtigkeit, Verfahrenstransparenz und UrheberInnenschutz in Wettbewerbs- und Vergabeverfahren als Grundlage eines fairen Leistungswettstreits bewusst.

Das Büro fühlt sich verpflichtet, nur an solchen Verfahren mitzuwirken, die den geltenden Wettbewerbs- und Vergaberegeln entsprechen.

Wir verstehen uns als VertreterInnen der Ausloberschaft zur Steuerung und Organisation des Gesamtprozesses sowie im Sinne einer „Anwaltschaft“ der TeilnehmerInnen durch Prüfung der eingereichten Beiträge und wertneutraler Juryvorstellung.

Losziehung

Losziehung

Begehung | Kolloquium

Begehung im Zuge Kolloquium

Preisgerichtssitzung

Preisgericht

Ausstellungseröffnung