Planzeichnung B-Plan
Besonderheiten
  • Bebauungsplan der Innenentwicklung
  • Bewältigung der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung

Aufgabenstellung

Durch die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 323 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Studentenwohnheims am Eingangsbereich in die historische Altstadt von Lippstadt geschaffen.

Das Plangebiet wurde lange Zeit durch einen gewerblichen Gebäudeleerstand geprägt und beeinträchtigte aufgrund des Erscheinungsbildes das Stadtbild am Rande der Altstadt.

Die Herausforderung bestand in der planerischen Bewältigung der Verkehrslärmimmissionen, die von drei Seiten auf das Plangebiet einwirken.

Mit der Aufstellung des Bauleitplanes als Vorhabenbezogener Bebauungsplan konnte eine detaillierte Betrachtung der Lärmthematik am tatsächlich geplanten Vorhaben erfolgen und so konkrete Festsetzungen zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse getroffen werden. Gleichzeitig konnten durch den Vorhabenbezug die hohen Ansprüche an die äußere Gestalt der Planung am Eingangsbereich zur Altstadt gesichert werden.


Lageplan und Visualisierung zum Vorhaben

Stadt Lippstadt
Vorhabnebezogener B-Plan Nr. 323
„Studierendenwohnheim-Rixbecker Straße“