Entwurfsvariante zum B-Plan
Gemeinde_Ascheberg_Davensberg_Hemmen_Entwurfs-Variante-Weiterentwicklung-2
Besonderheiten
  • Siedlungsflächenerweiterung mit vorgeschalteter Analyse zur Standortfindung
  • Vorstudien und städtebauliche Entwürfe zur Figur- und Formenfindung
  • Denkmalschutz: Rücksichtnahme auf das Kulturgut ‚Haus Byink‘

Aufgabenstellung

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans A64 „Hemmern“ war die Sicherung der Entwicklung der Ortschaft Davensberg, bei er es sich um eine ländliche Ortslage in der Stadtregion Münster handelt.

Davensberg verzeichnet – wie häufig auch vergleichbare Ortslagen – einen Wanderungsverlust der Bevölkerung zwischen 18 und 50 Jahren, wodurch sich die Auswirkungen des demografischen Wandels dort räumlich konzentrieren.

Da das Umland des Oberzentrums Münster jedoch generell für Pendler als Wohnstandort interessant ist, bestand in der Entwicklung eines neuen Wohngebietes ein Potenzial zur langfristigen Stabilisierung der Einwohnerzahlen, einem Zugewinn jüngerer Bevölkerungsgruppen und damit letztlich auch zur Sicherung der infrastrukturellen Versorgung. Davon profitiert nicht nur die potentiell zuziehende Bevölkerung, sondern auch die vorhandene Davensberger Bevölkerung.


Vorstudien zum B-Plan

Entwurfskonzept

Die Abgrenzung des Plangebietes wurde maßgeblich durch die vorhandene Darstellung des Allgemeinen Siedlungsbereiches im Regionalplan Münsterland beeinflusst. Die geschwungene Form der daraus resultierenden Siedlungskontur prägt das städtebauliche Gerüst, sodass auch die Verkehrsflächen und die überbaubaren Grundstücksflächen den geschwungenen Verlauf entsprechend aufnehmen.

Außerdem sah der Entwurf eine Gliederung des Plangebietes in einen westlichen und einen östlichen Teilbereich vor. Diese Gliederung entstand durch den vom Beverfoerder Weg aus nach Süden durch das Plangebiet geplanten Fuß- und Radweg sowie die diesen Weg begleitenden Grünflächen, in die zudem ein Spielplatz integriert werden sollte.

Beide Teilbereiche wurden hinsichtlich der Baumöglichkeiten in etwa gleich groß geplant und bieten im östlichen Bereich ca. 23 und im westlichen Bereich ca. 20 Baumöglichkeiten mit einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von ca. 580 m².

Planungsvorbereitung

Im Vorfeld der Bauleitplanung wurde im Auftrag der Gemeinde Ascheberg eine rechnerische Bedarfsermittlung und Bilanzierung der Wohnbaulandentwicklung in Davensberg erstellt (Drees & Huesmann Planer, Bielefeld, Oktober 2014). Dadurch konnte eine quantitative und qualitative Bewertung der Wohnbaulandentwicklung in Davensberg dargestellt werden.

Im Ergebnis zeigte die Studie bis 2024 einen Brutto-Wohnbauflächenbedarf von ca. 3 ha. Da jedoch nicht in ausreichendem Maße verfügbare Entwicklungsmöglichkeiten im vorhandenen Siedlungsraum bestanden, wurde eine Erweiterung der Siedlungsfläche vorbereitet.

Dazu wurden vier Standorte hinsichtlich einer Neuausweisung von Wohnbauflächen analysiert, wobei deutlich wurde, dass die Fläche „Hemmen“ die beste Eignung für eine wohnbauliche Entwicklung aufweist.

Entwurfs-Varianten zum B-Plan

Planzeichnung B-Plan

 

Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Wohnbebauung zu erreichen, war die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des
§ 30 BauGB notwendig, da eine planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB ausschied.
Zudem wurde im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB der Flächennutzungsplan geändert.

Gemeinde_Ascheberg_Davensberg_B-Plan_A64_Hemmen_Satzung

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 64 „Hemmen“ erfolgte die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Vorherige Darstellung im Flächennutzungsplan
Gemeinde_Ascheberg_68. FNP-Aenderung_vorher
68. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde_Ascheberg_68. FNP-Aenderung_nachher

Gemeinde Ascheberg
Aufstellung B-Plan A 64 „Hemmen“ und
68. Änderung des Flächennutzungsplanes