Strukturkonzept
Gemeinde_Ascheberg_Feuerwehrgeraetehaus-Ascheberg_Testentwurf-Ergebnisvariante
Besonderheit
  • Regelungen zum Immissionsschutz zur verträgliche Einbindung des Feuerwehrgerätehaus in das Umfeld
  • Nutzungsmischung:
    Feuerwehr, Wohnen und Gewerbe
  • Ermöglichung optionaler Gebietserweiterung nach Westen

Aufgabenstellung

Anlass für die Einleitung der beiden Bauleitplanverfahren (B-Plan A68 in Verbindung mit der 72. Änderung des FNPs) war zum einen die Erforderlichkeit der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses, da die Kapazitäten des bestehenden Feuerwehrgerätehauses an ihre Grenzen gestoßen waren und ein Ausbau am bisherigen Standort nicht möglich war und zum anderen eine hohe Nachfrage nach gemischten und gewerblichen Bauflächen in der Gemeinde Ascheberg.


Vorstudien zur Lagebestimmung des Gerätehauses

Ziele der Planung

Um die zwingend erforderliche gute verkehrliche Anbindung sicherzustellen, wurde der Standort des Feuerwehrgerätehauses im Süden an der Raiffeisenstraße mit direkter Fahrerschließung von dieser vorgesehen. Ebenso erfolgt die grundsätzliche externe Erschließung des Mischgebietes von der Raiffeisenstraße aus. Die innere Erschließung wurde als öffentliche Verkehrsfläche angelegt, die zunächst parallel zur Lüdinghauser Straße nach Norden verläuft. Im nördlichen Teil des Plangebietes knickt diese schließlich nach Westen ab und endet in einer Wendeanlage. Über diese Wendeanlage hinaus besteht für die Zukunft die Möglichkeit einer optionalen Erweiterung des Plangebietes nach Westen. Eine Wegeverbindung zur Lüdinghauser Straße besteht ausschließlich als Fußweg, sodass der östlich des Plangebietes parallel zur Lüdinghauser Straße verlaufende Fuß- und Radweg in seiner Form und Funktion bestehen bleiben konnte.

Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Feuerwehrgerätehaus zeitlich von der Gesamtplanung zu entkoppeln, wurde zunächst eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB erstellt. Auf deren Grundlage wurden für den Nahbereich zur Raiffeisenstraße bereits Baugenehmigungen für das Feuerwehrgerätehaus, ein Ärztehaus sowie einen Fahrradladen mit angeschlossener Werkstatt erteilt und entsprechende Bautätigkeiten eingeleitet. So konnten die Planungsziele bereits teilweise umgesetzt werden.

Der geplante Lückenschluss zum bestehenden Gewerbegebiet im Norden war auf Grundlage der Satzung jedoch nicht möglich, sodass die bereits 2014 eingeleiteten Bauleitplanverfahren zur Schaffung des entsprechenden Planungsrechtes fortgeführt wurden. Hierfür wurde der Bebauungsplan A 68 „Feuerwehrgerätehaus Ascheberg“ aufgestellt. Dessen Aufstellung erforderte wiederum eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB, da das Plangebiet in diesem bis dahin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt war.

Während der Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf berücksichtigt wurde, eignete sich der überwiegende Teil des restlichen Plangebietes besonders für die Festsetzung eines Mischgebietes. So konnte eine sinnvolle Staffelung der Baugebietstypen nach Baunutzungsverordnung hergestellt und ein verträglicher Übergang von dem westlich / nordwestlich gelegenen Gewerbegebiet zu den östlich und südlich gelegenen Wohngebieten erzeugt werden.
Entsprechend wurden weite Teile des Plangebietes als Mischgebiet festgesetzt und nur ein Teilbereich im Nordwesten als Gewerbegebiet. Somit konnte dem Gliederungserfordernis der Baugebietstypen nach § 50 BImSchG entsprochen werden, da eine unmittelbare Nachbarschaft von Gewerbe- und Wohngebieten planungsrechtlich ausgeschlossen wurde.

Planzeichnung B-Plan
Gemeinde_Ascheberg_B-Plan_A_68_Satzung._Planzeichnung
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Feuerwehrgerätehaus Ascheberg“ erfolgte die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Vorherige Darstellung im Flächennutzungsplan
Gemeinde_Ascheberg_72. Aenderung_FNP_vorher
72. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde_Ascheberg_72. Aenderung_FNP_nachher

Gemeinde Ascheberg
Aufstellung B-Plan A 68 „Feuerwehrgerätehaus Ascheberg“
und 72. Änderung des Flächennutzungsplanes